Flightrights Entschädigung Flugreisen

flightright – Deine Rechte als Passagier bei Flugverspätungen

Werbung | Kürzlich erreichte uns via Facebook eine Nachricht von Michael und Sandra. Die beiden saßen am Flughafen in Keflavik auf Island fest. Wegen tagelanger Schneestürme wurde ihr Rückflug nach Deutschland gestrichen und die beiden war auf der Suche nach ein paar ToDos in der Zwischenzeit. Nun, um ehrlich zu sein: Wenn auf Island wegen Schneesturm die Flüge gestrichen werden, dann bleibt man wohl oder übel besser im Warmen. Ein paar Spots in Flughafennähe wären uns zwar eingefallen – unter anderem die berühmte Blaue Lagune – aber bei den schlechten Wetterverhältnissen waren auch sämtliche Straßen gesperrt. Michael und Sandra saßen also erst einmal fest. Was nun?

Welche Rechte habe ich dann als Fluggast und vor allem: Wie kann ich diese Rechte geltend machen? Wir haben ein wenig recherchiert und euch Tipps zu Fluggastrechten zusammengestellt. Natürlich sind wir keine Juristen und wir können und dürfen hier keine Rechtsberatung anbieten. Aber unsere Tipps geben euch hoffentlich ein wenig Hilfe und Orientierung, an wen ihr euch im Schadensfall wenden könnt!

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Fluggastrecht – was ist das überhaupt?

Alle Rechte für Passagiere bei Verspätungen, Überbuchungen oder Streichungen von Flügen werden im Fluggastrecht geregelt. Im Normalfall wirst du mit diesem Gesetz also nie in Kontakt kommen. Wenn aber doch, ist dieses Gesetz die Grundlage für deine möglicheEntschädigung.

Wie viel Entschädigung steht Dir zu?

Die Höhe deiner Entschädigung hängt grundsätzlich von deiner Gesamtflugstrecke und der Verspätungsdauer ab. Alles unter 3 Stunden Verspätung bis zum Zielort gilt als zumutbar und wird nicht entschädigt. Musst du länger warten, ist nun die Gesamtflugstrecke relevant. Auf Kurzstrecken bis 1.500 km stehen dir 250€ zu, Mittelstreckenflüge zwischen 1.500 km und 3.500 km bringen Dir 400€ Entschädigung und ab 3.500 km auf Langstreckenflügen sogar 600€.

Gilt das Fluggastrecht für alle Airlines?

Du kannst Deine Ansprüche geltend machen, wenn Dein Flug in der EU (inkl. Norwegen, Island und Schweiz) startet oder wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Michael und Sandra sind mit von Keflavik nach Frankfurt geflogen und fallen somit unter das EU Fluggastrecht.

Steht mir immer eine Entschädigung zu?

Das hängt vom Grund der Verspätung oder des Flugausfalls ab. Technische Defekte, Streik oder Ausfall von Personal müssen vom Passagier ab 3 Stunden Verspätung nicht toleriert werden und dürfen entschädigt werden.

Und was ist bei Schnee oder schlechtem Wetter?

Das ist genau der Fall, von dem uns Michael und Sandra berichtet haben. Und leider sieht es da mit Entschädigungen schlecht aus. Denn nicht nur der isländische Winter macht was er will. Grundsätzlich sind Unwetter, z. B. starke Gewitter, extremer Wind oder auch Aschewolken (passt wieder zu Island) nicht vorhersehbar und daher nicht als Risiko für die Airlines kalkulierbar. Eine Entschädigung fällt hier aus.

Aber Du hast natürlich trotzdem Anspruch auf Versorgung vor Ort, also z. B. Essen und Getränke oder auch eine Hotelübernachtung, wenn dein Flug erst am nächsten Tag angetreten werden kann.

Essen und Trinken muss es immer geben!

Auch wenn eine Entschädigung z. B. aufgrund von Unwetter nicht gezahlt werden muss, steht Dir Grundversorgung, also z. B. Snacks und Getränke sowie Kommunikation in Form von Telefonaten oder E-Mails (jeweils 2 Stück) zu. Auch diese Leistungen hängen von der geplanten Flugstrecke und der Verspätungsdauer ab. Bei Kurzstrecken gibt es Snacks und Getränke schon ab 2 Stunden Verspätung, bei Mittelstrecke (also 1.500 km bis 3.500 km) ab 3 Stunden und bei Langstrecken ab 4 Stunden Verspätung.

Was muss ich tun, wenn mein Flug verspätet ist oder gestrichen wird?

Wie immer im Schadensfall: Alles genau dokumentieren! Lass dir unbedingt den Verspätungsgrund schriftlich am Schalter der Airline bestätigen. Für eine spätere Kostenerstattung solltest Du Quittungen sammeln, z. B. für Essen und Trinken oder eine Taxifahrt. Auch der Kontaktaustausch mit anderen Reisenden kann sinnvoll sein. Hole Dir außerdem rechtliche Hilfe, z. B. über flightright, die für Dich sämtliche Entschädigungen bei der Airline geltend machen.

Wie genau kann mir flightright helfen?

flightright hat sich auf Durchsetzung des Fluggastrechts spezialisiert und kümmert sich um sämtliche Bürokratie. Du sparst Dir also den Weg zum Anwalt, endlose Schreiben und eventuell einen Gerichtsprozess. Denn egal ob du gerade auf dem Weg an dein Reiseziel oder zurück nach Hause bist: Niemand hat Zeit oder Lust sich mit derart viel Bürokratie herumzuschlagen. Und nicht selten spielen Airlines auf Zeit und Du als Passagier gibst irgendwann ermüdet auf.

Fazit: Du brauchst natürlauch mit flightright Geduld, aber für den Fall, dass es nicht klappt, entstehen Dir auch keine Kosten.

Ob und wenn ja in welcher Höhe Du Anspruch auf Schadensersatz hast, kannst du mit dem Online-Rechner von flightright kostenlos prüfen. Du brauchst dazu deine Flugnummer und Dein Flugdatum und wirst dann durch den Online-Rechner geführt. Wichtig: Deinen Schadensersatz musst Du innerhalb von 3 Jahren geltend machen. Am Ende des Rechners wird Dir Deine voraussichtliche Entschädigung angezeigt abzüglich der Kosten, die für flightright anfallen. Du gibst nun noch Deine Kontaktdaten ein und legst eine virtuelle Signatur an, um flightright mit der Klärung Deines Falls zu beauftragen.

Was kostet mich flightright?

flightright bleibt für Dich am Ball, nimmt Dir jede Menge Arbeit ab und hält Dich auf dem Laufenden. Im Erfolgsfall behält flightright 25% zzgl. MwSt. Deiner Entschädigung ein. Wenn Deine Entschädigung nicht geltend gemacht werden kann, fallen für Dich keine zusätzlichen Kosten an.

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Checkliste für Deine Entschädigung

Du hast gute Chancen auf eine Entschädigung wenn, …

  • Du über 3 Stunden zu spät an deinem Ziel ankommst
  • der Vorfall nicht länger als 3 Jahre zurückliegt
  • die Airline für die Verspätung verantwortlich ist (technische Defekte, Streik etc.)
  • Dein Flug in der EU (inkl. Norwegen, Schweiz oder Island) gestartet oder gelandet ist (und die Airline ihren Sitz in der EU hat).

Michael und Sandra hatten übrigens am Ende Glück im Unglück. Sie konnten nach einer stürmischen und schneereichen Nacht auf Island einen Tag später zurück nach Deutschland fliegen. Der ungewollt längere Stopover in Keflavik hat sich dank jeder Menge Kaffee, Zimtschnecken und Skyr zumindest kulinarisch gelohnt. Die beiden machen gerade ihren Fall über flightright geltend und warten derzeit noch auf Zahlung ihres Schadensersatzes.

[Update am 28.04.2018]: Unsere eigene Fallbearbeitung bei flightright ist innerhalb von 4 Wochen abgewickelt gewesen. Die Kommunikation war stets transparent und wir wussten immer wo unsere Bearbeitung gerade steht. Selbst als es mal zwei Wochen nichts zu vermelden gab – da der Fall gerade bei der Airline in Bearbeitung war – hat uns flightright informiert, dass sie dran bleiben und wir uns noch etwas gedulden müssen. Wir können den Service nach unserem eigenen Test bedenkenlos weiterempfehlen! Auch wenn wir Dir und uns natürlich wünschen, dass Flüge gar nicht erst verspätet unterwegs sind!

Wie sieht es bei euch aus? Habt ihr schon einmal Probleme durch verspätete oder gar annullierte Flüge erlebt? Seid ihr zu eurem Recht gekommen oder gab es zumindest eine kleine Entschädigung?

Offenlegung: Dieser Artikel ist in Zusammenhang mit flighright entstanden. Unsere eigene Meinung bleibt davon natürlich wie immer unberührt.

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